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AGBs:

 

Kelterei Meder - Stand 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1 Annahme:

Das Obst muss in einem einwandfreien Zustand sein, frei von Faulstellen, Erdanhang, Blättern, Zweigen, usw.. Das Obst muss in einem kelterfähigen Reifezustand, auf keinem Fall überreif sein. Das Obst darf nicht länger als 2 Tage zwischen gelagert sein. Birnen sollten noch am Erntetag gebracht werden, oder spätestens am nächsten Tag.

 

 

2 Verarbeitung

Das Obst wird bei uns separat verarbeitet. Der Kunde erhält seinen eigenen Saft wieder! Bei Auftrag kann der Kunde zu diesem Termin auf seine Ware warten und live dabei sein. Die Wartezeit richtet sich nach der entsprechenden Menge und der technischen Verarbeitbarkeit. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine gewisse Mindestabfüllmenge, da die Qualität des Obstes schwankend verläuft und auf die technischen Voraussetzungen eingestellt werden muss. Sollte eine Lieferung nicht unseren Qualitätsansprüchen genügen behalten wir uns das Recht vor die Lieferung nicht zu verarbeiten. Abtransport / Entsorgung ist dann Kundensache.

 

 

3 Abfüllung

Der fertige haltbare Saft wird in Bag-in-Box Verpackungen heiß abgefüllt. Diese ist eine Einwegverpackung bestehend aus einen Folienbeutel mit Zapfhahn und

einem Karton. Kartons sind ggf wieder verwendbar bei entsprechender Nutzung. Wir empfehlen daher jedem Kunden, den Beutel immer in einem separaten Karton zu lagern. Die Kosten für die Anschaffung der Kartons fallen zunächst nur einmalig an und der noch heiße Saft kann leichter gehandhabt werden (ACHTUNG: Verbrühungsgefahr!!!). Aus diesem Grund lehnen wir es ab, nur lose Beutel ohne Karton auszugeben und übernehmen auch keine Haftung für Schäden die durch das Hantieren mit losen Beuteln entstehen können! Quitten und Birnen können nur in neutrale, braune Kartons abgefüllt werden ohne Motivdruck, da das Apfelmotiv ansonsten Apfelsaft in der Packung suggeriert.

 

 

4 Haftung

Eine Haftung für die Verpackung kann nur mit neuen Kartons erfolgen. Das Risiko der Abfüllmenge und der Haltbarkeit des Saftes trägt der Kunde. Auch hat der Kunde dafür zu sorgen, dass ein sicherer Transport des fertigen – noch heißen, Saftes gewährleistet ist (Verbrühungsgefahr). Die Verpackungen sind so zu transportieren, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Auch sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, falls ein Behälter eine Leckage erleidet. Die Kelterei wird auf eigenes Risiko betreten. Schadensansprüche können nicht geltend gemacht werden, das Risiko trägt der Kunde. Der Kunde muss das Jahr der Abfüllung selbst auf dem Karton vermerken, um sicherzustellen dass der Saft nicht über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus konsumiert wird.

 

5 Zahlung

Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar vor Ort. Sollte ein Kunde nicht zahlen können, behalten wir uns das Recht vor, bis zu 75% des produzierten Safts einzubehalten als Pfand bis zur vollständigen Bezahlung.