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AGBs:
Kelterei Meder - Stand 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Annahme:
Ein Auftrag zum Keltern kann erst ab einer
Mindestmenge Obst stattfinden. Äpfel und Birnen 100kg / Quitten 50kg. Das Obst
muss in einem einwandfreien Zustand sein, frei von Faulstellen, Erdanhang,
Blättern, Zweigen, usw.. Das Obst muss in einem kelterfähigen Reifezustand, auf
keinem Fall überreif sein. Das Obst darf nicht länger als 2 Tage zwischen
gelagert sein. Birnen sollten noch am Erntetag gebracht werden, oder spätestens
am nächsten Tag.
2 Verarbeitung
Das Obst wird bei uns separat verarbeitet. Der Kunde
erhält seinen eigenen Saft wieder! Bei Auftrag kann der Kunde zu diesem
Termin auf seine Ware warten und live dabei sein. Die Wartezeit richtet sich
nach der entsprechenden Menge und der technischen Verarbeitbarkeit. Der Kunde
hat keinen Anspruch auf eine gewisse Mindestabfüllmenge, da die Qualität des
Obstes schwankend verläuft und auf die technischen Voraussetzungen eingestellt
werden muss. Sollte eine Lieferung nicht unseren Qualitätsansprüchen genügen
behalten wir uns das Recht vor die Lieferung nicht zu verarbeiten. Abtransport
/ Entsorgung ist dann Kundensache.
3 Abfüllung
Der fertige haltbare Saft wird in Bag-in-Box
Verpackungen heiß abgefüllt. Diese ist eine Einwegverpackung bestehend
aus einen Folienbeutel mit Zapfhahn und
einem Karton. Kartons sind ggf wieder verwendbar bei
entsprechender Nutzung. Wir empfehlen daher jedem Kunden, den Beutel immer in
einem separaten Karton zu lagern. Die Kosten für die Anschaffung der Kartons
fallen zunächst nur einmalig an und der noch heiße Saft kann leichter
gehandhabt werden (ACHTUNG: Verbrühungsgefahr!!!). Aus diesem Grund lehnen wir
es ab, nur lose Beutel ohne Karton auszugeben und übernehmen auch keine Haftung
für Schäden die durch das hantieren mit losen Beuteln entstehen können! Quitten
und Birnen können nur in neutrale, braune Kartons abgefüllt werden ohne Motivdruck,
da das Apfelmotiv ansonsten Apfelsaft in der Packung suggeriert.
4 Haftung
Eine Haftung für die Verpackung kann nur mit neuen
Kartons erfolgen. Das Risiko der Abfüllmenge und der Haltbarkeit des Saftes
trägt der Kunde. Auch hat der Kunde dafür zu sorgen, dass ein sicherer
Transport des fertigen – noch heißen, Saftes gewährleistet ist
(Verbrühungsgefahr). Die Verpackungen sind so zu transportieren, dass eine
Gefährdung ausgeschlossen ist. Auch sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen,
falls ein Behälter eine Leckage erleidet. Die Kelterei wird auf eigenes Risiko
betreten. Schadensansprüche können nicht geltend gemacht werden, das Risiko
trägt der Kunde. Der Kunde muss das Jahr der Abfüllung selbst auf dem Karton
vermerken, um sicherzustellen dass der Saft nicht über das
Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus konsumiert wird.
5 Zahlung
Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar vor Ort. Sollte
ein Kunde nicht zahlen können, behalten wir uns das Recht vor, bis zu 75% des
produzierten Safts einzubehalten als Pfand bis zur vollständigen Bezahlung.