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AGBs:
Kelterei Meder - Stand 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Annahme:
Das Obst muss in einem einwandfreien Zustand sein,
frei von Faulstellen, Erdanhang, Blättern, Zweigen, usw..
Das Obst muss in einem kelterfähigen Reifezustand, auf keinem Fall überreif
sein. Das Obst darf nicht länger als 2 Tage zwischen gelagert
sein. Birnen sollten noch am Erntetag gebracht
werden, oder spätestens am nächsten Tag.
2 Verarbeitung
Das Obst wird bei uns separat verarbeitet. Der Kunde
erhält seinen eigenen Saft wieder! Bei Auftrag kann der Kunde zu diesem
Termin auf seine Ware warten und live dabei sein. Die Wartezeit richtet sich
nach der entsprechenden Menge und der technischen Verarbeitbarkeit. Der Kunde
hat keinen Anspruch auf eine gewisse Mindestabfüllmenge, da die Qualität des
Obstes schwankend verläuft und auf die technischen Voraussetzungen eingestellt
werden muss. Sollte eine Lieferung nicht unseren Qualitätsansprüchen genügen
behalten wir uns das Recht vor die Lieferung nicht zu verarbeiten. Abtransport
/ Entsorgung ist dann Kundensache.
3 Abfüllung
Der fertige haltbare Saft wird in Bag-in-Box
Verpackungen heiß abgefüllt. Diese ist eine Einwegverpackung bestehend
aus einen Folienbeutel mit Zapfhahn und
einem Karton. Kartons sind ggf
wieder verwendbar bei entsprechender Nutzung. Wir empfehlen daher jedem Kunden,
den Beutel immer in einem separaten Karton zu lagern. Die Kosten für die
Anschaffung der Kartons fallen zunächst nur einmalig an und der noch heiße Saft
kann leichter gehandhabt werden (ACHTUNG: Verbrühungsgefahr!!!). Aus diesem
Grund lehnen wir es ab, nur lose Beutel ohne Karton auszugeben und übernehmen
auch keine Haftung für Schäden die durch das Hantieren mit losen Beuteln
entstehen können! Quitten und Birnen können nur in neutrale, braune Kartons
abgefüllt werden ohne Motivdruck, da das Apfelmotiv ansonsten Apfelsaft in der
Packung suggeriert.
4 Haftung
Eine Haftung für die Verpackung kann nur mit neuen
Kartons erfolgen. Das Risiko der Abfüllmenge und der Haltbarkeit des Saftes
trägt der Kunde. Auch hat der Kunde dafür zu sorgen, dass ein sicherer
Transport des fertigen – noch heißen, Saftes gewährleistet ist
(Verbrühungsgefahr). Die Verpackungen sind so zu transportieren, dass eine
Gefährdung ausgeschlossen ist. Auch sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen,
falls ein Behälter eine Leckage erleidet. Die Kelterei wird auf eigenes Risiko
betreten. Schadensansprüche können nicht geltend gemacht werden, das Risiko
trägt der Kunde. Der Kunde muss das Jahr der Abfüllung selbst auf dem Karton
vermerken, um sicherzustellen dass der Saft nicht über
das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus konsumiert wird.
5 Zahlung
Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar vor Ort.
Sollte ein Kunde nicht zahlen können, behalten wir uns das Recht vor, bis zu
75% des produzierten Safts einzubehalten als Pfand bis zur vollständigen
Bezahlung.